SCHÜLER UND AUSZUBILDENDE
Wochenkarte für Auszubildende
- für alle Schüler/Auszubildende
- Antragstellung erfolgt mit einem Berechtigungsnachweis
- der abgestempelte Nachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
- persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
- auf postalischen Weg
- Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
- bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus
- Berechtigungskarte muss beim Kauf eines Tickets vorgezeigt werden
- personengebunden und nicht übertragbar
- streckenbezogen
- innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
- gleitend ab dem 1. Geltungstag für eine Woche gültig
- im Stadtverkehr als Netzkarte gültig
Monatskarte für Auszubildende
- für alle Schüler/Auszubildende
- Antragstellung erfolgt mit einem Berechtigungsnachweis
- der abgestempelte Nachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
- persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
- auf postalischen Weg
- Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
- bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus
- Berechtigungskarte muss beim Kauf eines Tickets vorgezeigt werden
- personengebunden und nicht übertragbar
- streckenbezogen
- innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
- gleitend ab dem 1. Geltungstag für einen Monat gültig
- im Stadtverkehr als Netzkarte gültig
Freizeitcard
- für alle Schülerinnen und Schüler der 1. – 12. Klasse
- gültig an Schultagen ab 15.00 Uhr
- am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien rund um die Uhr gültig
- monatsweise mit gleitender Gültigkeit
Wohin kann ich mit dem Ticket fahren?
- im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz und im östlichen Teil des Kyffhäuserkreises
Wie erhalte ich meine Freizeitcard?
- Schulbescheinigung oder der durch die Schule abgestempelte Berechtigungsnachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
- persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
- auf postalischen Weg
- Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
- bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus
- Die Freizeitcard ist monatlich unter Vorlage der Kundenkarte bei unseren Fahrpersonalen als preiswerte Alternative für aktuell 12 Euro erhältlich.
(Künftige Tarifanpassungen sind zu berücksichtigen.)
Wichtig:
Die Freizeitcard ist nur zur eigenen Nutzung bestimmt. Sie gilt ausschließlich zur Freizeitgestaltung und darf nicht zu Schul- oder Ausbildungszwecken verwendet werden.
Servicezeiten Betriebshöfe
- Betriebshof Hettstedt (Ritteröder Straße 11, 06333 Hettstedt): Mo., Di., Mi. Fr. 10.00 - 16.00 Uhr, Do. 10.00 - 18.00 Uhr
- Betriebshof Sangerhausen (Riestedter Straße 41, 06526 Sangerhausen): Mo. - Fr. 10.00 - 14.00 Uhr
Azubi-Ticket Thüringen
- für Berufschüler und Berufsschülerinnen, welche entsprechend den Bedienungen für den Erwerb und die Nutzung des Ticket (Bildungseinrichtungen) berechtigt sind
- ist als Zeitkarte im Abonnement bei den Schienenpersnennahverkehrsunternehmen (SPNV) in Thüringen und im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) erhältlich
- Ticket kann u.a. unter www.vmt-thueringen.de beantragt werden
- VGS erkennt das Ticket an, aber verkauft es nicht