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VGS-Fahrpreisanpassung zum 01.01.2025

erstellt am: 16. Dezember 2024
Kategorie: VGS News

Alle wichtigen Änderungen im Überblick


Fahrpreisanpassung der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH zum 01.01.2025

Die VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) wird eine maßvolle und moderate Tarifanpassung durchführen, welche zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Verkehrsunternehmen begründet diesen Schritt mit der Sicherung der Mobilität im Landkreis Mansfeld-Südharz und in den östlichen Teilen des Kyffhäuserkreises. Damit werden die aktuellen Preissteigerungen, vor allem beim Bezug von Kraftstoffen, anderen Energieträgern sowie Material bzw. Ersatzteilen, nur zu einem kleinen Teil an die Fahrgäste weitergegeben.

Mit der Tarifanpassung wird das Mindestbeförderungsentgelt und somit der Einstiegstarif der ersten Teilstrecke von 2,00 € auf 2,20 € angehoben. Im Bereich der Einzelfahrausweise und Zeitfahrausweise ergibt sich eine durchschnittliche Preissteigerung von ca. 6 %.

Mit der richtigen Wahl des Fahrausweises haben die Kunden weiterhin die Möglichkeit Geld zu sparen. Profitieren können Fahrgäste von den bewährten Rabatten im Fahrscheinsortiment wie beispielsweise bei der Nutzung der 4-Fahrten-Karten oder des 60aktiv-Tickets.

Der Preis für das Deutschlandticket soll zum 01. Januar 2025 von den bisherigen 49,00 € auf 58,00 € pro Monat erhöht werden. Ungekündigte Verträge laufen unverändert weiter und werden dementsprechend preislich angepasst.

Im Kyffhäuserkreis werden ebenfalls die Fahrpreise der Bürgerbus-Linie BB1 zum Jahreswechsel angepasst, sodass sich der Fahrpreis um 0,50 € erhöht.

Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten zum bisherigen Tarif ist der Tag vor der Tarifänderung. Zeitkarten mit erstem Gültigkeitstag der Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Nicht entwertete 4-Fahrten-Karten können innerhalb eines Monats nach Tarifwechsel abgefahren werden und anschließend innerhalb eines weiteren Monats (nur Karten mit vier nicht entwerteten Abschnitten) in den Dienststellen der VGS in Hettstedt, Sangerhausen und Heldrungen in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr zurückgegeben werden. Nach diesen zwei Monaten verlieren die Fahrausweise ihre Gültigkeit.

Die neuen Fahrpreise sind in einem kostenlosen Fahrgastflyer zusammengefasst, welche in den Bussen und den VGS-Serviceagenturen ab Januar 2025 ausliegen.

Im Zuge dessen wurden sowohl die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen sowie Gebühren und Entgelte der VGS angepasst, welche ab dem 01. Januar 2025 in Kraft treten.

Alle wichtigen Dateien als PDF zum Download gültig ab 01.01.2025:

Natürlich erhalten die Fahrgäste darüber hinaus weiterhin detaillierte Informationen an den örtlichen Aushängen der Haltestellen, auf www.vgs-suedharzlinie.de und www.insa.de sowie unter der zentralen Servicenummer 0391/5363180.