Was ist das SchülerAKTIV-Ticket?
Der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz beschloss am 24. Januar 2018 die Einführung des kostenlosen SchülerAKTIV-Tickets zur Freizeitgestaltung von rund 13.000 Schülerinnen und Schülern im Landkreis. Bei diesem Ticket handelt es sich um ein Modellprojekt, das zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2019 durchgeführt wird. Eine Verlängerung des Projekts wird angestrebt.
Wer erhält ein SchülerAKTIV-Ticket?
Wo ist das SchülerAKTIV-Ticket gültig?
Das SchülerAKTIV-Ticket gilt als Netzkarte
auf allen Linien der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH und auf der Linie Z 1 (Eisleben – Wansleben) der Zelltho-Reisen GmbH, sofern sie im Landkreis Mansfeld-Südharz verkehren sowie zusätzlich auf den landkreisüberschreitenden Linien:
Darüber hinaus gilt das Ticket auch auf den länderüberschreitenden Linien:
des Landkreises Kyffhäuserkreis im Land Thüringen.
Ein Umstieg zwischen den genannten Linien ist statthaft. Bei einem Umstieg zu Linien anderer Verkehrsunternehmen, welche im Landkreis Mansfeld-Südharz bzw. Landkreis Kyffhäuserkreis verkehren, erlischt die Nutzungsberechtigung bzw. Gültigkeit auf dem hier gefahrenen Streckenabschnitt des anderen Verkehrsunternehmens.
Wie erhalte ich das SchülerAKTIV-Ticket?
Ausgegeben wird das kostenlose Ticket im April 2018 an die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler durch die von ihnen besuchte Bildungseinrichtung sowie für diejenigen, die wohnhaft in Mansfeld-Südharz sind, jedoch eine Schule in einem anderen Landkreis oder Bundesland besuchen, über die Abteilung Kreisplanung/ÖPNV des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Was ist zu beachten?
Die Nutzung des Tickets gilt in Verbindung mit einem Schülerausweis, einer Schulbescheinigung oder einem ähnlichen Nachweis. Dieser ist auf Verlangen des Fahr- bzw. Kontrollpersonals vorzulegen.
Mehr Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen des SchülerAKTIV-Tickets.
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